Luther (1545)
3. Mose 14
1Und der HErr redete mit Mose und sprach: Share to feedTweet 2Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen, Share to feedTweet 3und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil worden ist; Share to feedTweet 4und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zween lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und rosinfarbene Wolle und Ysop. Share to feedTweet 5Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in einem irdenen Gefäß am fließenden Wasser. Share to feedTweet 6Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, rosinfarbener Wolle und Ysop und in des geschlachteten Vogels Blut tunken am fließenden Wasser Share to feedTweet 7und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. Share to feedTweet 8Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er außer seiner Hütte sieben Tage bleiben. Share to feedTweet 9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Barte, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. Share to feedTweet 10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Wandel und ein jährig Schaf ohne Wandel und drei Zehnten Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemenget, und ein Log Öls. Share to feedTweet 11Da soll der Priester denselben Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HErrn vor der Tür der Hütte des Stifts. Share to feedTweet 12Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HErrn weben; Share to feedTweet 13und danach das Lamm schlachten, da man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist das Allerheiligste. Share to feedTweet 14Und der Priester soll des Bluts nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes. Share to feedTweet 15Danach soll er des Öls aus dem Log nehmen und in seine (des Priesters) linke Hand gießen, Share to feedTweet 16und mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und sprengen mit seinem Finger das Öl siebenmal vor dem HErrn. Share to feedTweet 17Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf den großen Zehen seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. Share to feedTweet 18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HErrn. Share to feedTweet 19Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll danach das Brandopfer schlachten Share to feedTweet 20und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. Share to feedTweet 21Ist er aber arm und mit seiner Hand nicht so viel erwirbt, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer zu weben, ihn zu versöhnen, und einen Zehnten Semmelmehl, mit Öl gemenget, zum Speisopfer und ein Log Öl Share to feedTweet 22und zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer; Share to feedTweet 23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor der Tür der Hütte des Stifts, vor dem HErrn. Share to feedTweet 24Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HErrn; Share to feedTweet 25und das Lamm des Schuldopfers schlachten und des Bluts nehmen von demselben Schuldopfer und dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes; Share to feedTweet 26und des Öls in seine (des Priesters) linke Hand gießen Share to feedTweet 27und mit seinem rechten Finger das Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HErrn. Share to feedTweet 28Des übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf den großen Zehen seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. Share to feedTweet 29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HErrn, Share to feedTweet 30und danach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, Share to feedTweet 31ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HErrn. Share to feedTweet 32Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zu seiner Reinigung gehört. Share to feedTweet 33Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach: Share to feedTweet 34Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, Share to feedTweet 35so soll der kommen, des das Haus ist, dem Priester ansagen und sprechen: Es siehet mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. Share to feedTweet 36Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingehet, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. Share to feedTweet 37Wenn er nun das Mal besiehet und findet, daß an der Wand des Hauses gelbe oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer, denn sonst die Wand ist, Share to feedTweet 38so soll er zum Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. Share to feedTweet 39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und siehet, daß das Mal weiter gefressen hat an des Hauses Wand, Share to feedTweet 40so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. Share to feedTweet 41Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben, und soll den abgeschabten Leimen hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten Share to feedTweet 42und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Leimen nehmen und das Haus bewerfen. Share to feedTweet 43Wenn dann das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat, Share to feedTweet 44so soll der Priester hineingehen. Und wenn er siehet, daß das Mal weiter gefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause und ist unrein. Share to feedTweet 45Darum soll man das Haus abbrechen, Stein und Holz, und allen Leimen am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. Share to feedTweet 46Und wer in das Haus gehet, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. Share to feedTweet 47Und wer drinnen liegt oder drinnen isset, der soll seine Kleider waschen. Share to feedTweet 48Wo aber der Priester, wenn er hineingehet, siehet, daß dies Mal nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's reinsprechen, denn das Mal ist heil worden. Share to feedTweet 49Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zween Vögel, Zedernholz und rosinfarbne Wolle und Ysop Share to feedTweet 50und den einen Vogel schlachten in einem irdenen Gefäß an einem fließenden Wasser. Share to feedTweet 51Und soll nehmen das Zedernholz, die rosinfarbne Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und in des geschlachteten Vogels Blut tunken an dem fließenden Wasser und das Haus siebenmal besprengen. Share to feedTweet 52Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit fließendem Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Ysop und mit rosinfarbner Wolle. Share to feedTweet 53Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen und das Haus versöhnen, so ist's rein. Share to feedTweet 54Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes: Share to feedTweet 55über den Aussatz der Kleider und der Häuser, Share to feedTweet 56über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß, Share to feedTweet 57auf daß man wisse, wenn etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz. Share to feedTweet