Luther (1545)
Hesekiel 48
1Dies sind die Namen der Stämme. Von Mitternacht, von Hethlon gegen Hemath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hemath; das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 2Neben Dan soll Asser seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 3Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 4Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 5Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 6Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 7Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 8Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern vom Morgen bis gegen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und lang sei, ein Stück von den Teilen, so von Morgen bis gen Abend reichen; darin soll das Heiligtum stehen. Share to feedTweet 9Und davon sollt ihr dem HErrn einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit. Share to feedTweet 10Und dasselbige heilige Teil soll der Priester sein, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HErrn soll mitten drinnen stehen. Share to feedTweet 11Das soll geheiliget sein den Priestern, den Kindern Zadoks, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind. Share to feedTweet 12Und soll also dies abgesonderte Teil des Landes ihr eigen sein, darin das Allerheiligste ist neben der Leviten Grenze. Share to feedTweet 13Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben. Share to feedTweet 14Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HErrn geheiliget. Share to feedTweet 15Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen. Share to feedTweet 16Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert. Share to feedTweet 17Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten. Share to feedTweet 18Aber das übrige an der Länge desselben neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das gehört zur Unterhaltung derer, die in der Stadt arbeiten. Share to feedTweet 19Und die Arbeiter sollen aus allen Stämmen Israels der Stadt arbeiten, Share to feedTweet 20daß die ganze Absonderung der fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte eine geheiligte Absonderung sei zu eigen der Stadt. Share to feedTweet 21Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein. Share to feedTweet 22Was aber dazwischen liegt, zwischen der Leviten Teil und zwischen der Stadt Teil und zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, das soll des Fürsten sein. Share to feedTweet 23Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 24Aber neben der Grenze Benjamins soll Simeon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 25Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 26Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 27Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend. Share to feedTweet 28Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag, von Thamar bis an das Haderwasser zu Kades und gegen dem Wasser am großen Meer. Share to feedTweet 29Also soll das Land ausgeteilet werden zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das soll ihr Erbteil sein, spricht der HErr HErr. Share to feedTweet 30Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht. Share to feedTweet 31Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Tore gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das andere Juda, das dritte Levi. Share to feedTweet 32Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das andere Benjamin, das dritte Dan. Share to feedTweet 33Gegen Mittag auch also: viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das andere Isaschar, das dritte Sebulon. Share to feedTweet 34Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das andere Assur, das dritte Naphthali. Share to feedTweet 35Also soll es um und um achtzehntausend Ruten haben. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: Hie ist der HErr! Share to feedTweet